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   VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10   

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VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10 (https://dejure.org/2011,25606)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.05.2011 - 121-IV-10 (https://dejure.org/2011,25606)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 121-IV-10 (https://dejure.org/2011,25606)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010, NVwZ 2010, 954 [955]; Beschluss vom 19. Januar 2006, BVerfGK 7, 205 [212]).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010, NVwZ 2010, 954 [955]; Beschluss vom 19. Januar 2006, BVerfGK 7, 205 [212]).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
    (1) Der in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht nur, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.), sondern auch, die Beteiligten über die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu informieren.
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
    Der Schutzzweck des Grundrechts gebietet es nicht, die Fortführung des fachgerichtlichen Verfahrens zu verlangen, obwohl sich das Gericht schon unter Berücksichtigung des übergangenen Vortrags eine abschließende Meinung gebildet hat und daher augenfällig ist, dass eine für den Beschwerdeführer günstigere Lösung ausgeschlossen ist und die Entscheidung daher nicht auf der Gehörsverletzung beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009, NVwZ 2009, 580 [581]).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
    Die Beschwerdeführerin hat von der Möglichkeit, gegen die mit Beschluss vom 3. Dezember 2010 erfolgte Zurückweisung ihres Ablehnungsgesuchs vom 1. Dezember 2010 gemäß § 321a ZPO eine Anhörungsrüge zu erheben, keinen Gebrauch gemacht (vgl. zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge bei selbstständigen Zwischenentscheidungen: BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, BVerfGE 119, 292 [299]; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 321a Rn. 5).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
    Insbesondere setzt sie sich nicht mit der allgemeinen Rechtsauffassung auseinander, wonach unzulässige, offensichtlich missbräuchliche und nicht schlüssig begründete Ablehnungsgesuche die Äußerungspflicht nach § 44 Abs. 3 ZPO nicht auslösen (vgl. Heinrich in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 44 Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 - juris Rn. 2; Beschluss vom 2. Mai 2006, BVerfGK 8, 59 [60]; KG Berlin, Beschluss vom 16. April 2009, MDR 2009, 1303 [1304]).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
    (1) Rügt der Beschwerdeführer die Verletzung des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf durch eine fehlerhafte Handhabung der Bestimmungen über die Ablehnung des Richters, muss es das Vorbringen als möglich erscheinen lassen, dass die Zurückweisung auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 76IV-03; Beschluss vom 21. März 2002 - Vf. 11-IV-02; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichlautenden Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 10; Beschluss vom 30. Juni 1970, BVerfGE 29, 45 [48 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
    (1) Rügt der Beschwerdeführer die Verletzung des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf durch eine fehlerhafte Handhabung der Bestimmungen über die Ablehnung des Richters, muss es das Vorbringen als möglich erscheinen lassen, dass die Zurückweisung auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 76IV-03; Beschluss vom 21. März 2002 - Vf. 11-IV-02; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichlautenden Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 10; Beschluss vom 30. Juni 1970, BVerfGE 29, 45 [48 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09

    Unzulässigkeit eines Richterablehnungsgesuchs mangels hinreichender Begründung -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
    Insbesondere setzt sie sich nicht mit der allgemeinen Rechtsauffassung auseinander, wonach unzulässige, offensichtlich missbräuchliche und nicht schlüssig begründete Ablehnungsgesuche die Äußerungspflicht nach § 44 Abs. 3 ZPO nicht auslösen (vgl. Heinrich in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 44 Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 - juris Rn. 2; Beschluss vom 2. Mai 2006, BVerfGK 8, 59 [60]; KG Berlin, Beschluss vom 16. April 2009, MDR 2009, 1303 [1304]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 121-IV-10
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 32-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 5-IV-10
  • KG, 16.04.2009 - 12 U 19/08

    Richterablehnung: Ablehnungsantrag nach Unterzeichnung des Beschlusses über die

  • VerfGH Sachsen, 21.03.2002 - 11-IV-02
  • VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 40-IV-12
    Die unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge hat nach dem Grundsatz der Subsidiarität zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf den behaupteten Gehörsverstoß, sondern insgesamt - auch hinsichtlich anderer geltend gemachter Grundrechtsverstöße - unzulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 121-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 65-IV-12
    2011 - Vf. 121-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 10-IV-13
    Sollte der Beschwerdeführer eine Gehörsverletzung durch diese Beschlüsse rügen wollen, wäre die Verfassungsbeschwerde unabhängig davon auch deshalb unzulässig, weil er es - soweit ersichtlich - versäumt hat, gegen die Beschlüsse Anhörungsrügen gemäß § 178a SGG zu erheben (vgl. Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 178a Rn. 3e; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 121-IV-10), und damit nicht gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG der Rechtsweg erschöpft wäre.
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 105-IV-12
    Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor Erlass der beschwerenden Entscheidung befand; dabei bietet das wiedereröffnete fachgerichtliche Verfahren zugleich die Gelegenheit, auch andere behauptete verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 121-IV-10).
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